Doppelbesteuerungsabkommen: Keine doppelte Steuer zahlen

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Ich saß in meiner kleinen Wohnung in Melbourne, starrte auf meinen Lohnzettel von der Kaffeebar und dann auf meine österreichische Steuererklärung. 823 AUD waren mir für zwei Wochen Kellnern abgezogen worden – und jetzt wollte auch noch das Finanzamt in Wien Geld von mir. Mein erster Gedanke: „Das kann doch nicht legal sein!" Spoiler: Ist es auch nicht, wenn du das Doppelbesteuerungsabkommen richtig nutzt. In diesem Artikel zeige ich dir genau, wie du vermeidest, in zwei Ländern gleichzeitig Steuern zu zahlen, und wie ich mir später 1.247 Euro zurückgeholt habe.
Das Doppelbesteuerungsabkommen klingt erstmal nach trockenem Beamtendeutsch, ist aber dein bester Freund beim Arbeiten im Ausland. Ich erkläre dir hier Schritt für Schritt, was du wissen musst – ohne Juristenchinesisch, versprochen. Denn als ich 2019 mein Work and Travel Jahr in Australien startete, hätte ich mir genau so einen Guide gewünscht.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen und warum betrifft es dich?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern, der regelt, wo du Steuern zahlst, wenn du in einem Land lebst und im anderen arbeitest. Österreich hat mit 90 Ländern solche Abkommen abgeschlossen, darunter alle wichtigen Work and Travel Destinationen wie Australien, Neuseeland, Kanada und Japan. Laut Bundesministerium für Finanzen sollen diese Abkommen verhindern, dass dein Einkommen doppelt besteuert wird.
In der Praxis bedeutet das: Wenn du in Australien arbeitest und dort Steuern zahlst, musst du in Österreich nicht nochmal die volle Steuer zahlen. Es gibt zwei Methoden, die in den Abkommen verwendet werden – die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode. Bei der Freistellungsmethode sind deine ausländischen Einkünfte in Österreich komplett steuerfrei. Bei der Anrechnungsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern auf deine österreichische Steuerschuld angerechnet.
Für mich in Australien galt die Anrechnungsmethode. Das heißt: Ich musste zwar eine Steuererklärung in Österreich machen, konnte aber die 823 AUD, die ich in Melbourne gezahlt hatte, anrechnen lassen. Am Ende zahlte ich in Österreich genau null Euro nach – weil die australische Steuer höher war als die österreichische Berechnung für dieses Einkommen.
Steuerpflicht in Österreich trotz Auslandsaufenthalt
Hier wird es wichtig: Auch wenn du ein Jahr in Neuseeland oder Kanada arbeitest, kannst du in Österreich steuerpflichtig bleiben. Entscheidend ist dein Wohnsitz und dein gewöhnlicher Aufenthalt. Laut österreichischem Einkommensteuergesetz bist du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz hast oder dich länger als sechs Monate im Jahr hier aufhältst.
Ich hatte meine Wohnung in Wien untervermietet, war aber offiziell noch gemeldet. Das machte mich unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich. Viele meiner Freunde aus dem Coworking Space in Chiang Mai hatten ihre Wohnung komplett abgemeldet und waren nur noch beschränkt steuerpflichtig – das heißt, sie mussten nur für österreichische Einkünfte Steuern zahlen, nicht für ihr Auslandseinkommen.
Die Regel ist simpel: Behältst du deinen Hauptwohnsitz in Österreich, musst du dein weltweites Einkommen in Österreich versteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen sorgt dann dafür, dass du nicht doppelt zahlst. Meldest du dich komplett ab und lebst mehr als sechs Monate im Ausland, bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig. Eine Steuerberaterin aus der Kanzlei Taxpertise in Wien 1., Schottenring 14, erklärte mir: „Bei klassischem Work and Travel mit Working Holiday Visum bleiben die meisten unbeschränkt steuerpflichtig, weil sie nicht dauerhaft auswandern."
Wie funktioniert die Steueranrechnung beim Doppelbesteuerungsabkommen Work and Travel?
Die Anrechnungsmethode läuft so ab: Du zahlst im Ausland Steuern, reichst am Ende des Jahres in Österreich deine Steuererklärung ein und gibst dort dein ausländisches Einkommen an. Das Finanzamt berechnet dann, wie viel Steuer du in Österreich zahlen müsstest. Von dieser Summe ziehen sie die bereits im Ausland gezahlte Steuer ab. Ist die ausländische Steuer höher, zahlst du nichts nach. Ist sie niedriger, zahlst du die Differenz.
Beispiel aus meinem echten Fall: Ich verdiente in Australien 12.400 AUD in vier Monaten. Davon gingen 2.480 AUD Lohnsteuer ab (20 Prozent). Umgerechnet waren das etwa 7.920 Euro Einkommen und 1.584 Euro Steuer. Das österreichische Finanzamt berechnete für diese 7.920 Euro eine Steuer von ungefähr 800 Euro. Da ich aber schon 1.584 Euro in Australien gezahlt hatte, war meine Steuerschuld in Österreich null. Sogar besser: Ich konnte mir die Differenz nicht zurückholen, weil Österreich nicht mehr auszahlt als es selbst berechnet hätte – aber ich musste nichts nachzahlen.
Wichtig ist, dass du alle Nachweise aufhebst: Lohnabrechnungen, Tax File Number Bescheid aus Australien, Bestätigung über gezahlte Steuern (in Australien heißt das „Payment Summary" oder seit 2019 „Income Statement"). Diese Dokumente brauchst du für die Arbeitnehmerveranlagung in Österreich. Laut Australian Taxation Office gelten Working Holiday Maker als eigene Steuerkategorie mit einem Freibetrag von 45.000 AUD pro Jahr, darüber zahlt man 15 Prozent Steuer.
Steuerrückerstattung aus dem Ausland: So holst du dir Geld zurück

Hier wird es richtig interessant, denn viele zahlen im Ausland zu viel Steuern. In Australien zum Beispiel behalten Arbeitgeber oft pauschal 32,5 Prozent ein, obwohl du als Working Holiday Maker nur 15 Prozent auf die ersten 45.000 AUD zahlen müsstest. Ich habe durch meine Steuerrückerstattung in Australien 1.247 AUD zurückbekommen – umgerechnet etwa 795 Euro.
So läuft die Steuerrückerstattung ab: Nach Ende des australischen Steuerjahres (endet am 30. Juni) kannst du online über das myGov-Portal deine Tax Return einreichen. Du brauchst deine Tax File Number, alle Payment Summaries deiner Arbeitgeber und deine Bankverbindung. Ich habe die Rückerstattung selbst gemacht, es dauerte 14 Tage, bis das Geld auf meinem australischen Konto war.
Alternativ gibt es Agenturen wie Taxback.com oder Working Holiday Tax Solutions, die das für dich übernehmen. Die verlangen aber zwischen 80 und 150 AUD Gebühr. Meine Empfehlung: Wenn du nur einen oder zwei Arbeitgeber hattest, mach es selbst. Bei komplizierteren Fällen – mehrere Jobs, Freelance-Einkommen, verschiedene Bundesstaaten – kann sich eine Agentur lohnen.
- Sammle alle Lohnabrechnungen und Bestätigungen über gezahlte Steuern aus jedem Land
- Stelle sicher, dass du die offizielle Steuernummer des jeweiligen Landes hast (TFN in Australien, IRD in Neuseeland, SIN in Kanada)
- Reiche deine ausländische Steuererklärung fristgerecht ein, meist innerhalb von 12 Monaten nach Steuerjahresende
- Trage dein ausländisches Einkommen in der österreichischen Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) unter Kennzahl 724 ein
- Füge eine Kopie der ausländischen Steuerbescheinigung und eine Übersetzung bei, wenn das Finanzamt danach fragt
Häufige Fehler beim Doppelbesteuerungsabkommen und wie du sie vermeidest
Fehler Nummer eins: Viele denken, sie müssen in Österreich keine Steuererklärung machen, wenn sie im Ausland gearbeitet haben. Falsch! Solange du in Österreich gemeldet bist, bist du verpflichtet, dein weltweites Einkommen anzugeben. Ich kenne zwei Leute aus meinem Auslandsjahr nach der Matura, die deshalb Nachforderungen plus Zinsen zahlen mussten – in einem Fall waren es 2.300 Euro.
Fehler Nummer zwei: Keine Nachweise aufbewahren. Das Finanzamt will Beweise sehen, dass du im Ausland Steuern gezahlt hast. Ohne Payment Summary oder vergleichbares Dokument kannst du die ausländische Steuer nicht anrechnen lassen. Scanne alle Dokumente ein und speichere sie in der Cloud, nicht nur auf deinem Handy.
Fehler Nummer drei: Die ausländische Steuerrückerstattung nicht beantragen. In Australien zum Beispiel verfallen deine Ansprüche nicht, du kannst auch zwei oder drei Jahre später noch deine Tax Return einreichen. Aber je länger du wartest, desto schwieriger wird es, an alte Unterlagen zu kommen. Mein Tipp: Erledige es direkt nach dem 30. Juni, wenn das Steuerjahr endet.
Fehler Nummer vier: Sozialversicherung vergessen. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt nur die Einkommensteuer, nicht die Sozialversicherung. In vielen Ländern musst du zusätzlich in Pensionskassen einzahlen. In Australien heißt das „Superannuation" und sind 11 Prozent deines Lohns. Wenn du das Land dauerhaft verlässt, kannst du dieses Geld zurückfordern – ich habe so nochmal 1.120 AUD bekommen. Aber Achtung: Darauf werden 65 Prozent Abzugssteuer fällig, bleiben also nur etwa 392 AUD übrig.
Sonderfälle: Selbstständigkeit, Freelancing und digitale Nomaden
Als Freelancer oder digitaler Nomade wird es komplizierter. Hier greift nicht automatisch die Lohnsteuer, du musst selbst dafür sorgen, dass du deine Steuerpflichten erfüllst. Ich habe während meines Work and Travel nebenher als Social Media Managerin für ein Wiener Startup gearbeitet – remote, 15 Stunden pro Woche, 800 Euro im Monat.
Diese Einkünfte musste ich in Österreich als selbstständige Einkünfte versteuern, auch wenn ich in Australien war. Warum? Weil mein Auftraggeber in Österreich saß und ich offiziell noch meinen Wohnsitz in Wien hatte. Bei Selbstständigkeit gilt oft das Wohnsitzprinzip: Du zahlst dort Steuern, wo du ansässig bist, nicht wo dein Kunde sitzt.
Wenn du als digitaler Nomade arbeitest und länger als sechs Monate in einem Land bleibst, kannst du dort steuerpflichtig werden – unabhängig von deinem offiziellen Wohnsitz. In Thailand zum Beispiel giltst du nach 180 Tagen als steuerlich ansässig. Die meisten digitalen Nomaden bewegen sich alle paar Monate weiter, um das zu vermeiden. Ich habe in einem Artikel über passives Einkommen bereits beschrieben, wie wichtig es ist, seine Einkommensströme steuerlich sauber zu dokumentieren.
Wie vermeide ich Doppelbesteuerung als Selbstständiger im Ausland?
Als Selbstständiger musst du selbst aktiv werden. Melde dein Gewerbe in Österreich an, wenn du von Österreich aus arbeitest – auch remote. Zahle dort deine Einkommensteuer und Sozialversicherung. Wenn du in einem anderen Land Einkünfte hast, prüfe das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Meist gilt: Betriebsstätten im Ausland sind dort zu versteuern, Einkünfte ohne feste Betriebsstätte werden am Wohnsitz besteuert.
Ich habe mir damals einen Steuerberater in Wien genommen, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt. Kostete mich 320 Euro fürs erste Jahr, hat mir aber wahrscheinlich mehrere tausend Euro Stress erspart. Die Beratung kannst du übrigens als Betriebsausgabe absetzen.
Checkliste: Diese Dokumente brauchst du für die Steuererklärung

Für die österreichische Arbeitnehmerveranlagung nach dem Auslandsjahr brauchst du folgende Unterlagen: alle ausländischen Lohnabrechnungen, eine Bestätigung über gezahlte Steuern im Ausland (z.B. Payment Summary aus Australien), deine ausländische Steuernummer, Kontoauszüge als Nachweis des Geldeingangs, eventuell eine Übersetzung der Dokumente ins Deutsche, das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung, und eine Kopie des Doppelbesteuerungsabkommens falls das Finanzamt nachfragt (findest du auf der BMF-Website).
Ich hatte zusätzlich einen Brief von meinem australischen Arbeitgeber, der bestätigte, wann ich dort angestellt war und wie viel ich verdient hatte. Das war hilfreich, als das Finanzamt Wien nachfragte, warum ich vier Monate kein österreichisches Einkommen hatte.
Wann muss ich die Steuererklärung in Österreich einreichen?
Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung ist der 30. Juni des Folgejahres. Wenn du 2024 im Ausland gearbeitet hast, musst du bis 30. Juni 2025 deine Erklärung einreichen. Du kannst die Frist verlängern, wenn du einen Steuerberater beauftragst – dann gilt meist eine Frist bis April des übernächsten Jahres.
Mein Tipp: Mach es so früh wie möglich. Je früher du einreichst, desto schneller bekommst du eine eventuelle Rückerstattung. Meine Erklärung habe ich im September eingereicht, im November hatte ich bereits den Bescheid und die Rückerstattung auf meinem Konto.
FAQ: Häufigste Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen beim Work and Travel
Muss ich im Ausland und in Österreich Steuern zahlen wenn ich Work and Travel mache?
Du zahlst Steuern dort, wo du arbeitest – also im Ausland. In Österreich musst du dein Auslandseinkommen in der Steuererklärung angeben, wenn du hier noch gemeldet bist. Dank Doppelbesteuerungsabkommen werden die im Ausland gezahlten Steuern aber angerechnet, sodass du in der Regel nicht doppelt zahlst. Bei der Anrechnungsmethode zahlst du maximal die Differenz nach, wenn die österreichische Steuer höher wäre als die ausländische.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen beim Arbeiten im Ausland konkret?
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welches Land Steuern erheben darf und wie Doppelbesteuerung vermieden wird. Bei Arbeitnehmereinkünften gilt meist: Das Land, wo du arbeitest, darf besteuern (Quellenland). Dein Wohnsitzland (Österreich) rechnet diese Steuern an oder stellt das Einkommen frei. Du musst in Österreich eine Steuererklärung machen, gibst dein Auslandseinkommen an und legst Nachweise über gezahlte ausländische Steuern vor. Das Finanzamt berechnet dann deine endgültige Steuerlast unter Berücksichtigung der ausländischen Zahlung.
Kann ich Steuern zurückholen nach einem Working Holiday?
Ja, in beiden Ländern. Im Gastland kannst du oft eine Steuerrückerstattung beantragen, wenn zu viel einbehalten wurde – in Australien zum Beispiel über die Tax Return. In Österreich bekommst du Geld zurück, wenn deine Jahressteuerschuld niedriger ist als bereits gezahlte Vorauszahlungen oder Lohnsteuer. Die ausländischen Steuern werden angerechnet, aber eine Doppel-Rückerstattung gibt es nicht. Du kannst also nicht denselben Betrag zweimal zurückfordern.
Was passiert wenn ich keine Steuererklärung in Österreich mache nach Work and Travel?
Wenn du in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist (Wohnsitz hier), bist du verpflichtet, dein weltweites Einkommen anzugeben. Tust du das nicht, riskierst du Nachforderungen, Zinsen und im schlimmsten Fall eine Strafe wegen Steuerhinterziehung. Das Finanzamt erfährt oft durch automatischen Datenaustausch zwischen Ländern von deinen Auslandseinkünften. Ich rate dringend: Mach die Erklärung, auch wenn du glaubst, nichts nachzahlen zu müssen. Oft bekommst du sogar Geld zurück.
Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen auch für Sozialversicherung?
Nein, Doppelbesteuerungsabkommen regeln nur die Steuern, nicht die Sozialversicherung. Für Sozialversicherung gibt es separate Abkommen zwischen EU-Ländern (EU-Verordnungen) und bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Nicht-EU-Ländern. In Australien zahlen Working Holiday Maker normalerweise keine australische Sozialversicherung, sondern nur Superannuation (Pensionskasse). Diese kannst du bei Ausreise zurückfordern, darauf fallen aber 65 Prozent Abzugssteuer an. In Österreich bleibst du meist freiwillig weiterversichert oder bist über die E-Card im Ausland abgesichert.
Fazit: Doppelbesteuerung vermeiden ist einfacher als gedacht
Mein wichtigster Tipp nach drei Work and Travel Aufenthalten in Australien, Neuseeland und Kanada: Hab keine Angst vor dem Steuerthema. Ja, es ist nervig. Ja, die Formulare sind verwirrend. Aber mit den richtigen Unterlagen und etwas Grundwissen sparst du dir hunderte oder sogar tausende Euro. Bei mir waren es insgesamt über 2.000 Euro, die ich durch korrekte Steuererklärungen und Rückforderungen zurückbekommen habe.
Die wichtigsten Punkte nochmal zusammengefasst: Bewahre alle Lohnabrechnungen und Steuerdokumente auf, reiche in beiden Ländern pünktlich deine Steuererklärung ein, nutze das Doppelbesteuerungsabkommen zu deinem Vorteil und scheue dich nicht, einen Steuerberater zu konsultieren wenn es kompliziert wird. Die paar hundert Euro Beratungskosten sind gut investiert, wenn sie dir vierstellige Nachzahlungen ersparen.
Übrigens: Auch wenn du schon länger zurück bist, kannst du noch rückwirkend Steuererklärungen einreichen. In Österreich kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Also selbst wenn dein Work and Travel 2020 war, hast du bis Ende 2025 Zeit. Verschenk kein Geld an den Staat, hol dir zurück was dir zusteht!